Nachzahlung für Hartz-IV-Empfänger

28.03.2011

Zusätzlich zur aktuellen Erhöhung des ALG- II-Regelbedarfssatzes um fünf Euro auf 364 Euro, müssen den rund 14.214 Bezieherinnen und Beziehern von ALG II im Landkreis Bautzen auch die seit Januar einbehaltenen Warmwasserpauschalen ausgezahlt werden.

Darauf weist Bundestagsabgeordnete Caren Lay hin. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Frage habe ergeben, dass rückwirkend zum 1. Januar 2011 die Kosten der Warmwasseraufbereitung den Kosten der Unterkunft zugeordnet werden und nicht mehr mit der Regelleistung abgegolten sind. Für Hartz-IV-Empfänger mit dezentraler Warmwassererzeugung sind gleichfalls rückwirkend zusätzliche Leistungen zu erbringen.

Das bedeute, dass unter anderem auch die Agentur für Arbeit Bautzen bis zu einem Monat nach Ablauf der Bewilligungszeiträume Zeit hat, die Bescheide zu ändern und nachzuzahlen. Bisher wurden Alleinstehenden monatlich 6,47 Euro, Partnern in der Bedarfsgemeinschaft 5,82 Euro sowie Kindern ein Betrag von 3,88 Euro bis 5,18 Euro monatlich abgezogen.