HartzIV: Neue Regelung bei Kosten fürs Warmwasser

28.03.2011

Bautzen. Außer für die rückwirkend zum 1. Januar geltende Erhöhung des Regelsatzes können HartzIV-Bezieher mit einer weiteren Nachzahlung rechnen. Darauf weist Linken-Bundestagsabgeordnete Caren Lay hin. Denn ebenfalls rückwirkend ab Januar gilt eine neue Regelung für die Kosten zur Warmwassererzeugung. Die sind nun nicht mehr mit dem Regelsatz abgegolten.

Hartz-IV-Beziehern, deren Wohnung zentral mit Warmwasser versorgt wird, wurde bisher eine Warmwasserpauschale vom Regelsatz abgezogen. Das ist nun nicht mehr möglich. Für die Zeit ab Januar bekommen die Betroffenen die einbehaltene Pauschale zurück.

Extra beantragt werden muss das nicht. Das teilt das Jobcenter des Landkreises auf SZ-Nachfrage mit. Derzeit würden alle Bescheide von Amts wegen überprüft und geänderte verschickt. (SZ)