Verfahren gegen Blockade von Neonazi-Aufmarsch eingestellt

18.02.2015
Caren Lay bei der Blockade des Naziaufmarsches in Dresden 2011

"Ich freue mich, dass das Verfahren gegen mich wegen der Teilnahme an der Blockade des Naziaufmarsches 2011 in Dresden vollständig und ohne Auflagen eingestellt wird. Der Begründung des Gerichts, 'die Schuld erscheint gering', kann ich nur zustimmen. Neonaziaufmärsche zu verhindern, ist kein Verbrechen", erklärt die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE Caren Lay. Die sächsische Bundestagsabgeordnete weiter:

"Vier Jahre Ermittlungen, drei Immunitätsaufhebungen, eine Verurteilung und eine Revision waren nötig, um festzustellen, dass die erfolgreiche Blockade des einstmals größten Naziaufmarsches in Westeuropa nicht strafbar war. Laut Beschluss des Amtsgerichtes Dresden wird meine Schuld als gering eingeschätzt und mein Verfahren ohne Auflagen und Zahlungen eingestellt. Nach den Einstellung des Verfahrens gegen Lothar König und dem Freispruch für Tim H. ist es eine weitere Schlappe für die Staatsanwaltschaft in Dresden, die mit beispiellosem Verfolgungseifer bevorzugt gegen Nazigegnerinnen- und –gegner vorging.

Die genannten Strafverfahren, die massenhafte Überwachung von Handys und die Durchsuchung einer Anwaltskanzlei und eines Jugendhauses durch die Polizei haben dazu beigetragen, ausgerechnet diejenigen zu kriminalisieren, die sich aktiv gegen Neonazis engagieren. Diese Kriminalisierung hat in den letzten vier Jahren zur Einschüchterung demokratischer und antifaschistischer Proteste beigetragen. Ich hoffe sehr, dass die Entscheidung des Gerichts Polizei und Staatsanwaltschaft in Dresden eine Lehre sein wird.

Ich sehe mich durch die Entscheidung in meiner Auffassung bestätigt, dass es demokratische Bürgerpflicht ist, sich gegen menschenverachtende Ideologien zur Wehr zu setzen, und werde auch weiterhin, wo es nötig ist, Zivilcourage zeigen."

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Erschienen bei Westend / 160 Seiten Leseprobe

Über mich
Ich bin Bundestagsabgeordnete und Sprecherin für Mieten-, Bau- und Wohnungspolitik sowie für Clubpolitik.