Gruppenverfahren einführen und Verbraucherrechte stärken

06.11.2015
Caren Lay, DIE LINKE: Gruppenverfahren einführen und Verbraucherrechte stärken

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
„Allein machen sie dich ein“. Das sang die Band Ton, Steine, Scherben schon in den 70er-Jahren. Sie hatte wahrscheinlich nicht die Einführung von Gruppenverfahren vor Augen, aber das bringt es ganz gut auf den Punkt. Ich finde, allein kann der einzelne Verbraucher wenig gegen ein Unternehmen ausrichten, das ihn abgezockt hat. Gemeinsam können sich die Verbraucher viel besser wehren.

Gemeinsam können wir uns viel besser wehren. Das heißt übersetzt ins Beamtendeutsch: Einführung von Gruppenverfahren oder Einführung von kollektiver statt individueller Rechtsdurchsetzung.

In zehn EU-Staaten gibt es bereits diese Möglichkeit. Zuletzt wurde sie in Frankreich eingeführt. Auch die Europäische Kommission hat schon vor einigen Jahren die Einführung von Gruppenverfahren empfohlen. Nur Deutschland ist leider hinter dieser Entwicklung zurückgeblieben und hat es versäumt, seine Rechtsschutzinstrumente zu modernisieren. Wir sagen: Es wird höchste Zeit, dass auch in Deutschland Verbraucherinnen und Verbraucher in ihren Rechten gestärkt werden.

Ein gutes Beispiel ist der aktuelle VW-Skandal. Es ist nicht nur ein riesengroßer Umweltskandal, sondern es ist auch Verbrauchertäuschung in großem, in riesigem Ausmaß. Es ist also höchste Zeit, gerade in diesem Zusammenhang über Gruppenverfahren nachzudenken. Sie könnten nämlich dafür sorgen, dass nicht der einzelne geschädigte und getäuschte Autokäufer auf den Goodwill, den guten Willen des VW-Konzerns angewiesen ist. Es wäre eine Möglichkeit, die geschädigten Verbraucher in ihrem Recht zu stärken, das sie auch gemeinsam gegenüber einem Gericht und gegenüber dem Konzern einklagen können.

Die Koalition, vor allem die SPD, hat das Musterfeststellungsverfahren ins Spiel gebracht. Wir sagen: Das wäre besser als gar nichts. Es wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Aber aus unserer Sicht hat sie einen entscheidenden Nachteil: Das Gericht würde zwar entscheiden, das ein bestimmtes Unternehmen rechtswidrig gehandelt hat, aber es folgte automatisch noch nichts daraus. Jeder einzelne Geschädigte müsste vor Gericht ziehen und die Entschädigung individuell einklagen. - Diesen Gang scheuen erfahrungsgemäß viele Verbraucherinnen und Verbraucher, vielleicht weil nicht alle ein abgeschlossenes Jurastudium haben. Insofern sind wir der Auffassung, dass ein Gruppenverfahren dem Musterfeststellungsverfahren eindeutig überlegen ist.

In der Praxis heißt es, dass das Unternehmen den unrechtmäßig erworbenen Gewinn weiter einstreichen kann, weil viele Verbraucherinnen und Verbraucher nicht wissen, dass sie deshalb extra vor Gericht ziehen müssen. Dass die Unternehmen diesen unrechtmäßig erworbenen Gewinn einbehalten können, ist völlig absurd. Das müssen wir endlich ändern.

Wir wissen das nicht erst seit gestern. Bereits 2010, also vor fünf Jahren, hat die Fraktion Die Linke im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung erstmalig auch für die Einführung von Gruppenverfahren plädiert. Auch die Verbraucherzentralen haben sich in der Zwischenzeit dafür ausgesprochen. Ich finde, dass ein Gruppenverfahren besser wäre als ein Musterfeststellungsverfahren. Aber das geht der Union offensichtlich noch zu weit. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass wir im Verbraucherausschuss dreimal die Situation hatten, dass sie mit ihrer Mehrheit dagegen gestimmt hat, dass wir uns dort über die Frage der Auswirkungen des VW-Skandals auf die Verbraucherinnen und Verbraucher unterhalten können.

Ich finde, das ist ein Skandal. Das können wir Ihnen so nicht durchgehen lassen.

Wir unterstützen den Vorschlag der Grünen, der hier auf dem Tisch liegt. Vage Ankündigungen, dass irgendwann einmal von der Regierung etwas kommt, stehen heute nicht zur Abstimmung. Wir werden den Gesetzentwurf der Grünen unterstützen, auch wenn wir im Detail andere Vorschläge sowie Ergänzungen und Änderungswünsche hätten, die vielleicht in eine andere Richtung gehen. Wir finden beispielsweise, dass die Erfahrungen in Großbritannien gezeigt haben, dass bei Bagatell- und Streuschäden kaum jemand mitklagt. Deswegen hätten wir bei den kleinen Bagatell- und Streuschäden für ein Opt-out-Verfahren plädiert. Aber das sind jetzt die Details. Die Annahme dieses Gesetzentwurfes würde die Situation für viele Verbraucherinnen und Verbraucher in der Realität verbessern. Deswegen plädiere ich für die Annahme dieses Gesetzentwurfes.

Vielleicht zum Schluss noch einige Sätze. Bei diesem Thema wird gerne gesagt: Wir wollen ja keine amerikanischen Verhältnisse haben. - Amerikanische Verhältnisse will hier niemand haben. Sie zu schaffen, wird im Gesetzentwurf auch überhaupt nicht vorgeschlagen. Insofern kann man jetzt aufhören, hier Panik zu machen und einen Pappkameraden aufzubauen.

„Allein machen sie dich ein“. - Das heißt umgekehrt: Gemeinsam sind wir stärker. - Ich kann es nicht hundertprozentig sagen; aber ich bin mir, ehrlich gesagt, ziemlich sicher: Auch die Scherben wären für die Einführung von Gruppenverfahren. Stimmen auch Sie für diesen Gesetzentwurf! Die Verbraucherinnen und Verbraucher würden es Ihnen danken.

Vielen Dank.