Strukturstärkungsgesetz im Interesse der Lausitz nachbessern

24.06.2020

„Es ist sehr schade, dass es beim Strukturstärkungsgesetz in Sachen Staatsvertrag und kommunaler Eigenanteil keine Bewegung gibt. Hier muss im Bundestag dringend nachgesteuert werden“, erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag und Abgeordnete aus der Lausitz anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses über Änderungen am Strukturstärkungsgesetz. Lay weiter: 

„Die Lausitz braucht eine langfristige Perspektive. Dazu ist es unerlässlich, die Zahlung der Strukturgelder in einem Staatsvertrag oder einer Bund-Länder-Vereinbarung festzuschreiben. Trotz zahlreicher Bitten aus der Lausitz ist davon im aktuellen Gesetzestext leider nichts zu lesen – das muss sich dringend ändern. Der Erfolg des Strukturwandels darf nicht von den jeweiligen Mehrheiten der Bundesregierung abhängig sein. Zudem bleibt die Bundesregierung dabei, dass Kommunen einen Eigenanteil von 10% bei Investitionen im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes tragen müssen. Gerade für finanzschwache Kommunen in der Lausitz ist dies nicht leistbar. Sie werden damit quasi von Zahlungen ausgeschlossen. Auch hier muss die Bundesregierung dringend nachbessern und bis zur nächsten Woche das Gesetz noch einmal überarbeiten. Anders kann der Strukturwandel in der Lausitz nicht gelingen.“