Kein wirkungsvoller Schutz für Gewerbemieter!

17.12.2020
Caren Lay

„Das heute beschlossene Gesetz schafft keine kurzfristige Entlastung und Rechtssicherheit für Gewerbetreibende, sondern ist allenfalls ein Beschäftigungsprogramm für die Gerichte. Stattdessen braucht es Kündigungsschutz für den Einzelhandel und einen rechtssicheren Mietenschnitt während der Pandemie“, so Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende und mietenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Im Bundestag. Lay weiter:

Das Gesetz stellt lediglich fest, dass die Pandemie eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ (§ 313 BGB) darstellen kann. Das bedeutet im Ergebnis eine komplizierte Einzelfallprüfung. Es bringt Gewerbemietern bestenfalls eine bessere Verhandlungsposition gegenüber den Vermietern. Daraus folgt die Möglichkeit für Mieterinnen und Mieter, den Mietpreis zu verhandeln. Kommt eine Einigung nicht zustande, bleibt nur der Weg zum Gericht. Doch während Immobilienunternehmen einfach ihre Rechtsabteilungen beschäftigen können, ist für den kleinen Einzelhandel der Weg zum Gericht mit hohen Hürden verbunden.

Kurzfristige Entlastung und Rechtssicherheit sieht anders aus. Es braucht klare gesetzliche Regelungen für Mietsenkungen, wie in Österreich. Als LINKE fordern wir, 30 Prozent Mietsenkung bei Einkommensverlusten wegen der Pandemie und 50% Senkungen der Miete, wenn der Betrieb komplett schließen muss.

Das Schlimmste ist: Es gibt keinen Kündigungsschutz für Gewerbe, die durch die Pandemie erhebliche Einkommensverluste haben. Die Wiedereinsetzung dieser Regelung, die beim ersten Lockdown galt, wird von der Union seither verhindert. Das Mindeste wäre, diesen Kündigungsschutz jetzt wieder in Kraft zu setzten. Wer von der Pandemie betroffen ist, dem darf der Laden nicht gekündigt werden!

 

Hier der entsprechende Antrag der Fraktion DIE LINKE. Im Bundestag „Von der „Corona-Krise betroffene Gewerbetreibende bei der Miete entlasten“: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/231/1923112.pdf[1]

Links:

  1. https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/231/1923112.pdf