Wohngeldreform der Bundesregierung stuft Städte in Sachsen zurück!

13.10.2022

Der Bundestag debattiert heute erstmals über die Wohngeldreform der Ampel-Koalition. Der Gesetzentwurf würde – mitten in der Krise und bei 10% Inflation – in 17 Städten in Sachsen Wohngeldansprüche kürzen. Das ist ein vollkommen falsches Signal!“ erklärt Caren Lay, Sprecherin für Mieten, Bau und Wohnungspolitik der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Sitzung des Deutschen Bundestages, bei der in 1. Lesung über die Wohngeldreform auf Vorschlag der Bundesregierung beraten wird. Lay weiter:

 

„Die Wohngeldreform ist zwar dringend nötig, der Entwurf bleibt jedoch unzureichendes Stückwerk. Für viele sächsische Städte würde es faktisch Nachteile bringen. Denn trotz Kritiken von Deutschem Mieterbund und Deutschem Städtetag am Entwurf, wird das Wohngeld noch immer künstlich kleingerechnet. Grundlage für die Berechnung des Zuschusses bilden weiterhin die Mieten der Wohngeldhaushalte, die meistens sehr günstig sind und nicht die aktuellen Marktmieten. So kommt es, dass trotz steigender Kosten 187 Gemeinden deutschlandweit in den Mietstufen herabgesetzt werden sollen. Dadurch werden die Zuschüsse für Wohngeldbeziehende praktisch gesenkt, denn die Mietstufen bestimmen die maximale Höhe des Wohngeldzuschusses, der in einer Gemeinde erhalten werden kann.

In Sachsen von Rückstufung betroffen wären: Bautzen, Borna, Chemnitz, Coswig, Dippoldiswalde, Flöha, Frohburg, Grimma, Hoyerswerda, Kamenz, Limbach-Oberfrohna, Mittweida, Neustadt i. Sa., Radebeul, Riesa, Weißwasser und Zwickau, sowie der Landkreis Leipzig.

Die Bundesregierung muss nachbessern und den Forderungen des Deutschen Städtetages nachkommen. Die Berechnung muss auf neue Grundlagen gestellt werden, eine Herabstufung sächsischer Städte darf es nicht geben!“