Kostenfallen im Internet – Bundesregierung muss wirksame Gesetze vorlegen

12.08.2010

„Die Bundesregierung hat es bisher versäumt, wirksame Gesetze gegen Kostenfallen vorzulegen. Damit liefert sie Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin unseriösen Unternehmen aus. Durch die Kostenfallen entsteht Menschen allein in Deutschland jährlich ein mehrstelliger Millionenschaden“, so Caren Lay anlässlich von erneut gewonnenen Unterlassungsklagen der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Online-Betreiber. Die verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Der Wettlauf mit immer neuen Anbieter-Tricks ist in jeder Hinsicht unzumutbar. Verbraucherschutz muss vorsorgend sein. Doch die Gesetzeslage ist gegenwärtig viel zu lax. Es ist stets zu erwarten, dass eine abgemahnte Firma kurz darauf unter neuem Namen auftaucht. Denn das ist eine der üblichen Vorgehensweisen – neben anderen Anbieter-Tricks in der gesetzlichen Grauzone.

DIE LINKE hat deshalb Vorschläge für einen wirksamen, gesetzlich festgeschriebenen Verbraucherschutz gemacht:

  1. Ein gut sichtbares Feld auf der Internetseite muss über den Preis eines Angebots informieren. Diese Information soll per Button separat bestätigen werden. Das ist in Frankreich üblich. Kostenfallen sind deshalb dort kein Thema.
  2. Internet-Nutzende müssen den Vertrag kündigen und Schadensersatz verlangen können, wenn ihnen ein Vertrag untergeschoben wurde.
  3. DIE LINKE fordert außerdem höhere Bußgelder gegen Abzocke im Internet. Das bisherige Bußgeld von maximal 50.000 € ist wirkungslos geblieben. Die Gewinnchancen für unseriöse Anbieter sind einfach zu hoch. Bußgelder und unrechtmäßige Gewinne müssen den Verbraucherzentralen zufließen.
  4. Unseriöse Anbieter gehören gar nicht erst auf den Markt.