Recht auf Wohnungstausch – sinnvoll und machbar

26.09.2023
(Hans G/flickr.com/CC BY-SA 2.0)

„Die Mehrheit der externen Sachverständigen bestätigten dem Rechtsausschuss des Bundestags: Es gibt einen großen Bedarf an Wohnungstausch, das Recht darauf würde der praktischen Umsetzung von Tauschen helfen und es ist rechtlich unbedenklich umsetzbar. Nach dieser großen Unterstützung für den LINKEN Antrag für ein Recht auf Wohnungstausch aus diversen Perspektiven und auch von Grünen und SPD-Abgeordneten, sollte die Ampel-Regierung es schnell umsetzen“, so Caren Lay, Sprecherin für Mieten-, Bau- und Wohnungspolitik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag zur im Schatten des Wohngipfels stattgefunden Anhörung.

Lay weiter:

„Das Recht auf Wohnungstausch in Östereich zeigt, dass ein Anspruch auf den Tausch von Mietverträgen rechtlich unbedenklich ist. Allerdings müssen die Hürden zur Anwendung von Wohnungstäuchen gering sein, damit das Recht angewendet werden kann, so Mag. Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung Östereichs. Nur in berechtigten Ausnahmefällen, darf der Wohnungstausch abgelehnt werden.

In Deutschland sei das Recht auf Wohnungstausch in Anlehnung auf Untervermietung einführbar, führte Prof. Dr. Markus Artz vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht der Universität Bielefeld aus.

Wichtig ist, dass die Mieten beim Vertragstausch nicht erhoben werden dürfen. Das bestätigten gerade Betreiber von Tauschbörsen. Denn weniger Menschen wollen sich verkleinern und sie schrecken insbesondere zurück, wenn sich die Mietkosten in einer kleineren Wohnung erhöhen. Letztlich ist auch die Betreuung und die finanzielle Unterstützung meist entscheidend für erfolgreiche Tauschverfahren, sind sich Joachim Faßmann von der Koordinierungsstelle Wohnungstausch in Potsdam und John Weinert, Geschäftsführer von Tauschwohnung GmbH einig.

Die Vertreter der Mieterinnen und Mieter, Ulrike Hamann und Franz Michel sehen im Wohnungstausch auch eine Möglichkeit den Mietmarkt zu entspannen. Der Wohnungstausch ist nicht das einzige und nicht das stärkste, aber es ist ein Mittel zur Entspannung des Wohnungsmarkts und gegen Wohnungsnot. Zusätzlich braucht es besseren Mieterschutz und einen Mietenstopp.“