Verbraucherinformationsgesetz bleibt enttäuschend

21.07.2011

„Die Bundesregierung hat ihre Chance, mit dem Verbraucherinformationsgesetz die Transparenz auf den Finanzmärkten zu verbessern, komplett vertan. Weder Finanzprodukte noch andere Dienstleistungen fallen in den Geltungsbereich des Gesetzes. Das ist, drei Jahre nach der Lehman-Bank-Pleite, mehr als enttäuschend“, so Caren Lay anlässlich der heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzesnovelle zum VIG. Die verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„DIE LINKE fordert, das Verbraucherinformationsgesetz auf Finanzprodukte und alle Dienstleistungen auszuweiten. Außerdem brauchen wir endlich eine verbraucherfreundliche Behördenkultur: Behörden müssen aktiv vor Risiken warnen und die Zuständigkeiten müssen klar geregelt sein. Zudem müssen Verbraucherinnen und Verbraucher Informationsansprüche direkt gegenüber Unternehmen geltend machen können, um bürokratische Umwege zu vermeiden.

Obwohl das 2008 in Kraft getretenen Verbraucherinformationsgesetz sich bereits als weitgehend untauglich erwies, hat Schwarz-Gelb sich mit den wenigen Verbesserungen viel zu lang Zeit gelassen. DIE LINKE hatte schon in der letzen Wahlperiode und erneut im Mai 2010 einen Antrag eingebracht, um das Verbraucherinformationsgesetz verbraucherfreundlich zu gestalten (BT-Drs. 17/1576[1]).“

Links:

  1. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/015/1701576.pdf