Verbrauchergerechter Datenschutz ist mit Appellen an Unternehmen nicht zu erreichen

06.02.2012

„Massive Datenschutzverletzungen, ein riesiger Markt für illegalen Datenhandel und nicht zuletzt unzählige geschädigte Verbraucherinnen und Verbraucher machen deutlich, wie überfällig klare datenschutzrechtliche Regelungen auch im Internet sind", erklärt Caren Lay anlässlich des morgigen Safer Internet Day und der gemeinsamen Konferenz des Bundesverbraucherministeriums mit dem Branchenverband BITKOM. Die verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Verbraucherschutzministerin Aigner und die Unternehmen setzen vorrangig auf Selbstverpflichtungen. Doch diese sind interessengeleitet und kein geeignetes Mittel, Nutzerinnen und Nutzer vor ungewollter Nutzung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten zu schützen. Zu groß ist das Interesse der Unternehmen an persönlichen Daten der Nutzerinnen und Nutzer, denn hier geht es um Milliardengewinne. Es ist Aufgabe der Bundesregierung, sich auf die Seite der Nutzerinnen und Nutzer zu stellen und nicht nach den Prioritäten und Interessen der Wirtschaft zu handeln.

DIE LINKE fordert von der Bundesregierung, den Schutz persönlicher Daten im Internet aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher und nicht aus Sicht der Unternehmen umzusetzen. Unerlässlich für den Schutz persönlicher Daten im Netz ist die datenschutzfreundliche Voreinstellung (privacy by default). Das heißt, alle Produkte und Dienstleistungen müssen bei ihrer Auslieferung oder ihrer ersten Inanspruchnahme datenschutzfreundlich voreingestellt sein. Standardmäßig dürfen nur so viele Daten erfasst, verarbeitet und weitergegeben werden, wie für die Nutzung unbedingt erforderlich ist. Die Einhaltung dieses Standards muss gesetzlich festgelegt werden. Wichtig ist auch die Möglichkeit von Aufsichtsbehörden, die Datenverarbeitung bei Unternehmen kontrollieren und Rechtsverstöße sanktionieren zu können. Längst überfällig ist zudem die Einführung eines pauschalisierten Schadensersatzes, der auch bei immateriellen Schäden gilt, sowie eine Beweislastumkehr zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher.“