Kommunen müssen entlastet werden – LINKE fordert höhere Bundesbeteiligung bei Unterkunftskosten für Langzeiterwerbslose

27.11.2009

Der Bund muss sich stärker an den Kosten der Unterkunft und Heizung von Hartz IV-BezieherInnen beteiligen. Dies fordert DIE LINKE im Deutschen Bundestag in einem Antrag (BT-Drs. 17/75). Caren Lay, Abgeordnete für den Wahlkreis Bautzen und Mit-Einreicherin des Antrags, erklärt dazu:


„Hartz IV entpuppt sich immer mehr als finanzielles Desaster für Städte und Gemeinden. Der Anteil der Kommunen an den Unterkunftskosten steigt seit 2007 von 9,3 auf 12,1 Milliarden im kommenden Jahr. Im selben Zeitraum hat der Bund seine finanzielle Beteiligung um 8,2 Prozent reduziert und saniert sich so zu Lasten der Kommunen und der Hartz IV-Beziehenden. Und nun will die Bundesregierung entgegen des klaren Votums der Bundesländer die Kommunen noch stärker auf den sozialen Folgekosten der Erwerbslosigkeit sitzen lassen.

Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie sich nicht länger ihrer Verantwortung entzieht und den Bundesanteil an der Finanzierung der Kosten der Unterkunft und Heizung deutlich erhöht. Die Berechnungsgrundlage muss geändert und die Entwicklung der tatsächlichen Kosten als Grundlage genommen werden.

Es kann nicht sein, dass die Städte und Gemeinden im Landkreis noch mehr Einsparungen in Kitas, Schulen, Schwimmbädern, Bibliotheken und anderen öffentlichen Einrichtungen vornehmen müssen, weil die Bundesregierung die finanziellen Folgen ihrer verfehlten Sozialpolitik abschiebt.

Hartz IV ist Armut per Gesetz – das gilt immer mehr auch für die kommunalen Kassen.“