Absurde Klientelpolitik der Bundesregierung: Nach Steuern runter für Hotel jetzt Steuern rauf für Verbraucherzentralen

21.04.2010

„Die Pläne der Bundesregierung, die Umsatzsteuer für die Rechtsberatung durch Verbraucherzentralen von 7 auf 19 Prozent zu erhöhen, sind absurd. Das ist reine Klientelpolitik im Interesse der Anwälte“, kommentiert Caren Lay, verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den heutigen Bericht der Bundesregierung im Verbraucher-Ausschuss. Lay weiter:

Die Bundesregierung macht sich zum Handlanger von Anwälten, die sich aus Furcht vor Konkurrenz über den ermäßigten Steuersatz für die Rechtsberatung durch Verbraucherzentralen beschweren. Die geplante Erhöhung auf 19 Prozent würde die finanziell gebeutelten Verbraucherzentralen jedoch zusätzlich belasten. Es droht eine weitere Erhöhung der Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher – oder eine Ausdünnung des Angebotes der Verbraucherzentralen. Dies ist angesichts der ohnehin prekären finanziellen Lage der Verbraucherzentralen und des gestiegenen Beratungsbedarfs völlig inakzeptabel.

DIE LINKE hat das Thema heute im Verbraucher-Ausschuss vorgebracht. Wir halten eine steuerliche Privilegierung der Verbraucherzentralen für vollkommen gerechtfertigt. Denn hier geht es um die Interessen insbesondere der finanzschwachen Verbraucherinnen und Verbraucher.

Die Bundesregierung muss die Pläne schleunigst abwenden. Umsatzsteuerermäßigungen müssen sich am Gemeinwohl orientieren und nicht an den Klientelinteressen.