Zwei von drei Mieten überhöht. Linke will illegale Mieten senken.
Die Linke Bundestagsfraktion betreibt auch seit Ende 2024 das Portal Mietwucher.App[1]. Damit können Mieterinnen und Mieter ihre Miete überprüfen und überhöhte Mieten dem zuständigen Amt melden. Das Angebot wurde sukzessive auf nunmehr 30 Städte erweitert. Zuletzt kamen Konstanz und Koblenz dazu. Am Freitag geht Gießen als nächste Stadt online.
Über 250.000 Haushalte bundesweit haben bis heute bereits über https://www.mietwucher.app/[2] geprüft, ob sie überhöhte Mieten zahlen. Zwei Drittel der überprüften Mieten sind überhöht. Allerdings melden viele Haushalte die Überhöhungen nicht, aus Angst ihre Wohnungen zu verlieren. Über 8.500 Verdachtsmeldungen auf Mietpreisüberhöhungen wurden an die zuständigen Ämter in den Städten verschickt. Von den Meldungen die über Mietwucher.App an die Ämter gingen, liegen die durchschnittlichen Überschreitungen über 70 Prozent in Städten wie Berlin, Erlangen, Köln, Passau und Potsdam. Setzen die Ämter die Rückzahlungen und Mietsenkungen durch, so können die Mieterinnen und Mieter allein dieser 8.500 Haushalte monatlich über 2 Mio. Euro Miete sparen.
Dass bereits heute erfolgreich überhöhte Mieten sanktioniert und gesenkt werden können, zeigt zuallererst Frankfurt am Main. Das Frankfurter Wohnungsamt mit knapp neunzigprozentiger Erfolgsquote seit 2020 über tausend Verfahren durchführen und damit satte Rückzahlungen von 330.330,59 € an Staat und Mieter:innen erreichen.
Die Erfolge der Kampagne der Linken im Bundestag wirken in vielen Städten. Als Reaktion auf die über Mietwucher.App gelieferten Fälle hat auch Leipzig eine Stabsstelle eingerichtet, und verfolgt jetzt Mietwucher. In Berlin Friedrichshain-Kreuzberg ist am 9.10.2025 ein Bußgeld über 26.000 Euro sowie eine Mietrückzahlung von 22.000 Euro durch das Bezirksamt durchgesetzt worden. Die Miete lag 190 % über der Mietspiegelmiete. In Köln hat die dortige Linke-Ratsfraktion am Tag der Veröffentlichung auf Mietwucher.App einen Antrag zur Verfolgung von Mietwucher eingebracht. Die Mehrheit von CDU und Grünen im Rat hat einen eigenen abgeschwächten Antrag beschlossen, will nun aber immerhin vor der Vermietung Wohnungsanzeigen scannen und auf Vermieter zugehen.
Caren Lay, mietenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag dazu:
„Illegale Mieten müssen gesenkt werden. Zurzeit diskutiert eine Kommission der Bundesregierung über den Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzbuchs. Den Kampf gegen Mietwucher zu erleichtern ist einfach. Der Bundesrat hat bereits mehrfach die nötige Gesetzesänderung vorgelegt, welche den Kampf gegen Mietwucher erleichtern würde. Es muss nur der Tatbestand der Ausnutzung gestrichen werden. Wer dagegen spricht, macht sich gemein mit illegal Vermietenden. Der Mietenmafia, die den Mietennotstand schamlos ausnutzt, muss das Handwerk gelegt werden.
Wir bieten ein praktisches Hilfsangebot für die Menschen, die unter dem Mietennotstand leiden. Und wir wollen die Stadtverwaltungen unterstützen, die Tätig werden wollen gegen überhöhte Mieten, denen wir die Fälle liefern. Wenn die Stadtverwaltungen ihre Möglichkeiten noch gar nicht kennen oder abblocken, machen wir lokal auch Druck.
Wir brauchen bezahlbare Wohnungen für Alle. Deswegen wollen wir die Mieten bundesweit deckeln und ein Investitionsprogramm für den Bau sozialer und gemeinnütziger bezahlbarer Wohnungen. Eine weitere Hängepartie können sich die Millionen Mieterinnen und Mieter nicht leisten.“
Hintergrund:
Gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz „Mietpreisüberhöhung“ handeln Vermieter ordnungswidrig, wenn sie für Wohnraum eine unangemessen hohe Miete verlangen. Als unangemessen hoch gilt eine Miete, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20% übersteigt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ geahndet werden. Zuständig sind die kommunalen Ämter. Neben einem Mangel an bezahlbaren vergleichbaren Wohnungen muss jedoch auch eine individuelle Notlage nachgewiesen werden, was die Anwendung erschwert.
Wird die ortsübliche Vergleichsmiete gar um mehr als 50% überschritten, handelt es sich vermutlich um Mietwucher und eine Straftat nach § 291 StGB, wofür sogar Freiheitsstrafen vorgesehen sind. Da die Beweislast noch höher ist und die Staatsanwaltschaften überlastet, werden die Verfahren aber meist fallen gelassen. Die Verantwortung liegt also bei den Kommunen, die Fälle zu verfolgen.
Das Vorgehen gegen Mietwucher und die Erleichterung dessen sind dringend nötig. Laut Daten des Städtetags liegen in den Städten selbst konservativ anhand von Mietspiegeldaten gerechnet bis zu 15 Prozent im Bereich von Mietpreisüberhöhungen bis hin zu Mietwucher über 50 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmieten. Ein spitzeres Modell für Frankfurt am Main geht bei Neuvermietungen sogar von 64 Prozent Mietpreisüberhöhungen und Mietwucher aus.
Die Linke hat nicht nur selbst mehrfach die Reform zur besseren Bekämpfung von Mietwucher in den Bundestag eingebracht. Zuletzt lehnten die Koalitionsfraktionen die inhaltsgleiche Initiative von Bundesrat und Linken Anfang November letzten Jahres im Bundestag ab.
Links:
- https://www.mietwucher.app/
- https://www.mietwucher.app/