43 Prozent Mietsteigerungen trotz Mietpreisbremse

07.04.2026

In den vergangenen zehn Jahren sind die Mietpreise in Deutschlands 14 größten Städten im Schnitt um 43 Prozent gestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der mietenpolitischen Sprecherin der Linken im Bundestag, Caren Lay, hervor.

Am stärksten betroffen ist Berlin: Dort sind die Erst- und Wiedervermietungsmieten zwischen 2016 und 2025 jährlich um durchschnittlich sechs Prozent gestiegen – insgesamt um 69 Prozent. Leipzig folgt mit einem Anstieg von 67 Prozent. Auf Platz drei liegen Bremen und Duisburg mit jeweils 46 Prozent. In Essen und Düsseldorf stiegen die Preise seit 2016 um 43 Prozent. In Hamburg lagen die Mieten zuletzt 42 Prozent über dem Niveau von vor zehn Jahren, in Dortmund bei 41 Prozent. In Frankfurt am Main waren die angebotenen Mietpreise 2025 um 39 Prozent höher als 2015, in Nürnberg um 38 Prozent. München und Stuttgart verzeichneten jeweils einen Anstieg von 29 Prozent. Knapp dahinter liegen Dresden und Köln mit jeweils rund 36 Prozent.

In Köln liegt der durchschnittliche Quadratmeterpreis für einen neuen Mietvertrag aktuell bei 13,65 Euro, noch vor Düsseldorf mit 13,61 Euro. In Hamburg werden im Schnitt 14,83 Euro pro Quadratmeter fällig, in Berlin 15,25 Euro und in Stuttgart 16,06 Euro. Am teuersten ist München mit rund 21 Euro pro Quadratmeter bei Neuvermietungen.

Seit dem 1. Juni 2015 gilt die sogenannte Mietpreisbremse, die die Miethöhe bei Wiedervermietungen begrenzen soll. Demnach dürfen Mieten grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen, etwa für möblierte Wohnungen, Kurzzeitvermietungen, umfassend modernisierte Wohnungen oder Neubauten, die nach 2014 erstmals vermietet wurden. Zudem müssen Mieterinnen und Mieter selbst gegen ihre Vermieter vorgehen, was nur selten geschieht. Die kostenlose Mietrechtsberatung für Grundsicherungsbeziehende wurde kürzlich gestrichen. Da Vermietende zu hohe Mieten im Zweifel nur zurückzahlen müssen und keine Strafen drohen, wird die Mietpreisbremse häufig ignoriert. Aufgrund dieser Einschränkungen hat sie bislang nur geringe Wirkung auf den Mietmarkt. Die aktuelle Regierungskoalition hat das Instrument ohne wesentliche Verbesserungen verlängert. Über mögliche Verschärfungen berät derzeit eine Regierungskommission.

In der Mietrechtskommission wird auch über eine Verschärfung von Paragraph 5 des Wirtschaftsstrafrechts diskutiert. Dabei geht es um Mieten, die 20 Prozent oder mehr über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Solche überhöhten Mieten gelten als Ordnungswidrigkeit. Gesetzentwürfe des Bundesrats und der Linken zur stärkeren Bekämpfung von Mietwucher wurden von der Koalition bislang abgelehnt.

Dazu erklärt Caren Lay:

„Die Mietpreisexplosion der letzten zehn Jahre offenbart das Versagen sämtlicher Bundesregierungen in der Mieten- und Wohnungspolitik. Die Mietpreisbremse kann im Einzelfall wirken, taugt aber nicht, um den rasanten Anstieg der Angebotsmieten auszubremsen. Ein erleichtertes Vorgehen gegen Mietwucher hat die Koalition abgelehnt, und den dringend nötigen bundesweiten Mietendeckel will die Regierung nicht. Die soziale Katastrophe erreicht immer mehr Haushalte in Deutschland. Deshalb muss die Bundesregierung endlich gegen illegale Mieten vorgehen, die Mietpreisbremse schärfen und Mietwucher wirksam bekämpfen, wie wir Linke und auch der Bundesrat es vorschlagen. Perspektivisch braucht es einen bundesweiten Mietendeckel, damit die Mietenkrise überwunden wird.“