Weitere Nachzahlungen für Hartz IV-Beziehende

18.03.2011

„Zusätzlich zur aktuellen Erhöhung des ALG 2-Regelbedarfssatzes für Erwachsene um 5 Euro auf 364 Euro, müssen den rund 14.214 Bezieherinnen und Beziehern von ALG II im Landkreis Bautzen auch die seit Januar 2011 vom Regelsatz einbehaltenen Warmwasserpauschalen ausgezahlt werden“, so Caren Lay, Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Bautzen. Lay weiter:

„Die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage meiner Kollegin Katja Kipping ergab, dass rückwirkend zum 1.1.11 die Kosten der Warmwasseraufbereitung den Kosten der Unterkunft zugeordnet werden und nicht mehr mit der Regelleistung abgegolten sind. Für ALG 2-Beziehende mit dezentraler Warmwassererzeugung sind gleichfalls rückwirkend zusätzliche Leistungen zu erbringen.

Das bedeutet, dass unter anderem auch die Agentur für Arbeit Bautzen bis zu einem Monat nach Ablauf der Bewilligungszeiträume Zeit hat, die Bescheide zu ändern und die Nachzahlungen zu erbringen. Bisher wurden Alleinstehenden monatlich 6,47 Euro, Partner in der Bedarfsgemeinschaft 5,82 Euro sowie Kindern je nach Altersstufe ein Betrag von 3,88 Euro bis 5,18 Euro monatlich von der jeweiligen Regelleistung abgezogen. Das ist nun in Zukunft nicht mehr möglich.“