Nach Besuch im Kreis Meißen: Lay und Hahn kritisieren Sächsische Förderrichtlinie für Sozialen Wohnungsbau

03.03.2017
Caren Lay (li.) und Dr. André Hahn (2.v.li.) mit Vertretern der SEEG Meißen und Kommunalpolitikern im Gespräch.

Es ist völlig unverständlich dass von den 142,5 Millionen € die Sachsen jährlich vom Bund erhält, nur 40 Mio. auf den Sozialen Wohnungsbau entfallen sollen. Diesem müsste angesichts der angespannten Lage, die der Wohnungsmarkt für Menschen mit geringem Einkommen auch in Sachsen inzwischen hat, aber dringend Priorität eingeräumt werden.“ erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich ihres gestrigen Besuches im Landkreis Meißen im Rahmen ihrer Wohnungspolitischen Tour. Zusammen mit ihrem Bundestagskollegen und für Meißen zuständigen Abgeordneten Dr. André Hahn hatte Lay am 02. März mehrere Termine im Landkreis absolviert.

Im Ergebnis der Termine äußerte Lay Unverständnis über die konkrete Ausformulierung der Richtlinie durch die Landesregierung, die dazu führt, dass die Gelder nicht vollständig eingesetzt werden können, weil die Anwendbarkeit der neuen sächsischen Förderrichtlinie zum sozialen Wohnungsbau praktisch auf Dresden und Leipzig beschränkt bleibt.

 

Lay weiter: „Sachsen hat im Ländervergleich am stärksten bei Sozialwohnungen abgebaut, ein Umsteuern ist geboten. Eine Beschränkung der Förderung auf die Großstädte ist dabei völlig unnötig. Nur weil es in anderen Kommunen Leerstand gibt, erhalten Menschen mit geringem Einkommen noch lange keine Wohnung in ihrer Gegend. Besser wäre es zu sehen, welche Städte sich bewerben und dann eine Priorisierung vor zu nehmen. So wurde z.B. in Meißen im „Speckgürtel“ von Dresden Interesse am Bau von Sozialwohnungen bekundet.

 

Ein weiteres Thema bei den Gesprächen war der altersgerechte Umbau von Wohnungen. Dr. André Hahn, äußerte Unverständnis darüber, dass nur die Mieter jeweils Förderung für altersgerechten Umbau beantragen können, dies aber nicht zum Beispiel für kommunale Wohnungsunternehmen gelten soll.

„Auch altersgerechter Umbau muss adäquat und für den ländlichen Raum anwendbar gefördert werden. Denn auch dort besteht großer Bedarf nach altersgerechten Wohnungen.“

Ähnliche Beiträge:

Schlagwörter